AUTOGASUMBAU  
     
 
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Steuerbegünstigung bis 2018 für Autogas
Steuer - Begünstigung für Autogas verlängert



Gute Nachrichten für Autogas-Nutzer: Am 29. Juni 2006 hat der Deutsche Bundestag die Neuregelung der Energiesteuer verabschiedet und die Steuerbegünstigung für Flüssiggas als Autogas bis 2018 verlängert.



Diese positive Entscheidung trägt der Entwicklung Rechnung, dass in den letzten Jahren immer mehr Autofahrer ihr Fahrzeug auf den Energie sparenden und umweltfreundlichen Kraftstoff umgestellt haben. Die Verbraucher werden somit in ihrer Entscheidung für die schadstoffarme Antriebsvariante unterstützt und können das Flüssiggas weiterhin kostengünstig tanken. Damit spart man im Vergleich zu Benzin 50 Prozent und im Vergleich zu Diesel 45 Prozent. Die Umrüstung eines Fahrzeuges auf Flüssiggas lässt sich mit einem geringen technischen und finanziellen Aufwand ausführen, was dazu geführt hat, dass allein letztes Jahr 60.000 Autos umgestellt wurden. Aufgrund ihres schadstoffarmen Betriebes können flüssiggasbetriebene Fahrzeuge einen wesentlichen Beitrag zur Reduzierung der CO²-Emission im Verkehrssektor leisten. Mit über 1.500 öffentlich zugänglichen Tankstellen verfügt der Sektor außerdem über eine sehr gute Erreichbarkeit.